(Info) Rentenzuschlag und Rentenerhöhung ab Juli: Wer erhält einen Zuschlag? Wann erfolgt eine Auszahlung?

11.06.2024 08:00

(Info) Rentenzuschlag und Rentenerhöhung ab Juli: Wer erhält einen Zuschlag? Wann erfolgt eine Auszahlung?


Im April 2024 wurde das „Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ verabschiedet. Dieses Gesetz bringt bedeutende Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten, die ab Juli 2024 spürbar sein werden. Auch die allgemeine Rentenhöhe wird nächsten Monat erneut angepasst.

Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Bisher wurden Gesetzesänderungen in diesem Bereich meist nur für neue Rentenbezieher umgesetzt. Mit der neuen Regelung, dem sogenannten Rentenzuschlag, sollen nun auch langjährige Rentenbezieher profitieren, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten 2024 einen pauschalen Zuschlag. Dieser wird individuell aus den bis zum 30. Juni 2024 erworbenen Rentenpunkten berechnet.

Die Erhöhungen ab dem 1. Juli 2024 sind wie folgt:

  • Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014: Zuschlag von 7,5%.
  • Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018: Zuschlag von 4,5%.

Wer erhält den Rentenzuschlag?

Der Zuschlag wird Rentnern gewährt, die am 30. Juni 2024 Anspruch auf eine der folgenden Renten haben:

  • Erwerbsminderungsrente, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat.
  • Altersrente, die direkt an eine Erwerbsminderungsrente anschließt.
  • Hinterbliebenenrente, die direkt an eine Erwerbsminderungsrente oder Altersrente anschließt.
  • Hinterbliebenenrente, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezogen hat und am Todestag maximal 65 Jahre und 8 Monate alt war.
  • Erziehungsrente, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat.
  • Altersrente, die direkt an eine Erziehungsrente anschließt.

Wichtig: Wer zusätzlich eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung erhält, bekommt möglicherweise keinen Zuschlag. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Berechnung und Auszahlung des Rentenzuschlags

Rentner, die Anspruch auf den Rentenzuschlag haben, erhalten ihn automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt in zwei Phasen:

  • Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt, der getrennt von der laufenden Rente Mitte des Monats überwiesen wird.
  • Ab Dezember 2025 erfolgt die Zahlung des individuell berechneten Zuschlags zusammen mit der laufenden Rente. Es wird keine Verrechnung mit dem bereits gezahlten vereinfachten Zuschlag geben.

Jährliche Rentenanpassung im Juli

Im Juli werden die Rentenhöhen regelmäßig angepasst. Diese Anpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung in Deutschland. Ab Juli 2024 werden die Renten um 4,57% erhöht. Der Rentenwert steigt damit von 37,60€ auf 39,32€ pro Entgeltpunkt. Da die Rentenwerte in Ost und West bereits im vergangenen Jahr angeglichen wurden, gilt dieser Anpassungswert für alle Bundesländer. Somit können sich nicht nur Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, sondern alle Rentner über eine Erhöhung ihrer Rentenzahlungen freuen.

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